Allgemeine Geschäftsbedingungen (Vorlage Dehoga)
1. GELTUNGSBEREICH
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über
die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung und weiteren
Leistungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag).
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung
zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des
Hotels in Textform.
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies
vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
2. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG
1. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform
zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden
bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als
Gesamtschuldner.
3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem
gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren in fünf
Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
3. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten
Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in
Anspruch genommenen weiteren Leistungen zu geltenden Preise des Hotels zu
zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des
Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche
Umsatzsteuer ein.
3. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten
nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des
Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich
der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels
erhöht.
4. Rechnungen des Hotels sind innerhalb 14 Tagen ab Zusendung der Rechnung ohne
Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt ein Pauschalbetrag
(Säumniszuschläge, Bearbeitungsgebühr) i. H. v. 25,00 Euro zu erheben.
5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine Vorauszahlung
oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
6. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden, ist das Hotel
berechtigt, weitere Leistungen abzulehnen.
7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung
gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
4. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG und NoShow)
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel
geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Hotels in Textform. Erfolgt
diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen,
wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien
Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin
vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des
Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis
zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel in
Textform ausübt.
3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die
Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer anzurechnen. Werden die
Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich
vereinbarte Vergütung zu 100% in Rechnung stellen.
4. Ein Anrecht auf Rücktritt von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag
erlischt ab zwei Wochen vor dem vertraglich geregelten Anreisetag. Hinweis:
Gemäß Richtlinie 2011/83/EU des europäischen Parlaments, Artikel 16 gilt das
14-tägige Rücktrittsrecht nicht für Hotelbuchungen. Es gelten die
Stornobedingungen des Hotels.
5. RÜCKTRITT DES HOTELS
1. Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Kunde
innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist
das Hotel ebenfalls in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten (z.B. nichteinhalten vertraglich vereinbarter
Vorauszahlung).
2. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf
Schadensersatz.
6. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die
Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform
vereinbart wurde.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages
zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr
geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der
verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis
14:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen,
danach 100%.
7. HAFTUNG DES HOTELS
1. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem
Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon
ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige
Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Sollten
Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel
bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu
sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die
Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen
Bestimmungen. Danach ist die Haftung beschränkt auf das Hundertfache des
Zimmerpreises, jedoch höchstens € 3.500,-und abweichend für Geld, Wertpapieren
und Kostbarkeiten höchstens bis zu € 800,-. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten
können bis zu einem Höchstwert von € 3.500,- im Hotelsafe aufbewahrt
werden.
3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Garage oder auf einem
Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch
kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem
Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge, Anhänger,
Motorräder oder Anhänger und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige
Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Hotels.
3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des
Kollisionsrechts oder ähnlichem ist ausgeschlossen.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen
Vorschriften.
Haus Wopke, Stand 12.2019